Änderungsabnahmen
Wir führen für Sie an Ihrem Fahrzeug Änderungsabnahmen nach §19 StVZO durch.
Rechtliches
Gemäß § 19 Abs. 5a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sind Fahrten genehmigt, die nach dem Erlöschen der Betriebserlaubnis in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Hierunter fallen im Wesentlichen Fahrten zur Begutachtung oder Abnahme von technischen Änderungen sowie Fahrten zur Zulassungsbehörde. Andere Fahrten sind untersagt.
Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen?
Die wir begutachten die technischen Änderung an Ihrem Fahrzeug und nehmen auch die „Eintragung“ vor.
Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Die GTÜ- Zentrale in Stuttgart hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken,
in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine etriebserlaubnisse
hinterlegt sind. Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für das Kundenfahrzeug besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind.
Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen bei der Umtragung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.